Gemeindereferentin
Dienst- und Vergütungsordnungen
Vergütung nach BAT III
bzw. Gemeindereferent
ist ein pastoraler Beruf in der katholischen Kirche.
Die Seite dient der Information über diesen Beruf.
Das Kirchliche Amtsblatt des Bistums Trier vom 1. April 2001,
Nr. 85:
"Gemeindereferentinnen
und Gemeindererefenten im Seelsorgsdienst erhalten nach zehnjähriger
Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa BAT eine zusätzliche
Leistung in Form einer Zulage in
Höhe des Differenzbetrages zwischen den Endstufen der Vergütungsgruppen
IVa und III BAT.
Diese Regelung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und ist befristet bis zum
31. Dezember 2005."
Laut mündlicher
Zusatzinformation aus dem Bistum geht man davon aus, dass die anderen Diözesen
nachziehen werden und damit die zunächst befristete Regelung zu einer
dauerhaften werden wird.