Gemeindereferentin
Dienst- und Vergütungsordnungen
Vergütung nach BAT III

bzw. Gemeindereferent ist ein pastoraler Beruf  in der katholischen Kirche.
Die Seite dient der Information über diesen Beruf.
Das Kirchliche Amtsblatt des Bistums Trier vom 1. April 2001, Nr. 85:

 "Gemeindereferentinnen und Gemeindererefenten im Seelsorgsdienst erhalten nach zehnjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa BAT eine zusätzliche Leistung in Form einer Zulage in
Höhe des Differenzbetrages zwischen den Endstufen der Vergütungsgruppen IVa und III BAT.
Diese Regelung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2005."


Laut mündlicher Zusatzinformation aus dem Bistum geht man davon aus, dass die anderen Diözesen nachziehen werden und damit die zunächst befristete Regelung zu einer dauerhaften werden wird.